Fördermitglied werden


Der Berufsverband der Hygieneinspektoren /innen des Landes NRW e.V.
ist der überparteiliche Zusammenschluss der im öffentlichen Gesundheitswesen tätigen

Hygieneinspektoren/innen,

Hygienekontrolleure/innen,

Gesundheitsaufseher/innen.

Regelmäßige Förderbeiträge helfen uns, langfristig zu planen und umfangreiche
und interessante Veranstaltungen / Fortbildungen zu sichern.

Als Fördermitglied ermächtigen Sie den Berufsverband der Hygieneinspektoren des Landes NRW e.V., einen von Ihnen festgelegten Betrag, mit dem Sie unsere Arbeit unterstützen wollen, per Lastschrift abzubuchen.


Fördermitgliedschaft


1. Fördermitglieder, einschließlich juristischer Personen können Mitglied im Berufsverband der Hygieneinspektoren des Landes NRW e.V. werden. Sie verfügen jedoch nicht über ein Stimmrecht.

2. Fördermitglieder können - ohne Stimmrecht - zu allen Mitgliederversammlungen des Berufsverbandes der Hygieneinspektoren des Landes NRW e.V. eingeladen werden.

3. Fördermitglieder können auf der Startseite der Homepage des Berufsverbandes der Hygieneinspektoren des Landes NRW e.V. für die Dauer der Mitgliedschaft verlinkt werden. Außerdem wird Ihr Unternehmen im Bereich "Fördermitglied" mit einer Kurzbeschreibung sowie Ihre Webseite genannt. Laut Satzung des Berufsverbandes beträgt der Mindestbeitrag für Fördermitglieder 150 Euro pro Jahr.

4. Fördermitglieder können den Berufsverband der Hygieneinspektoren/innen des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. auch einmalig bei geplanten Veranstaltungen/Fortbildungen unterstützen.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns über das Kontaktformular auf.




Fördermitgliedschaft beantragen


Bitte nutzen Sie bei Interesse die untenstehende Beitrittserklärung, zu der auch unsere Datenschutzhinweise gehören. Das ausgefüllte Beitrittsformular senden Sie bitte an unseren Kassierer.

Hier finden Sie unsere Satzung, bitte klicken.

Und hier ist die Beitrittserklärung für Fördermitglieder hinterlegt, bitte anklicken.



(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken